Schulrecht

Der Schulbesuch ist von der Einschulung bis zur Abschlussprüfung ein wichtiger Abschnitt für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Pohle Rechtsanwälte beraten bei allen den Schulbesuch betreffenden Fragestellungen.

  • Rückstellung des Schulbesuchs
  • Schulplatzklage
  • Abweichung von der Sprengelpflicht
  • Schul- und Schulortwechsel
  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Versetzung
  • Prüfungen
  • Nachteilsausgleich
  • besonderer Förderbedarf
  • Schulverträge mit privaten Schulträgern
  • und weitere

Ihre Anwälte für Schulrecht in Leipzig

Das Schulrecht ist geprägt durch eine Fülle von Normen und einer Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Anwaltlicher Beratungsbedarf besteht insbesondere bei der Schulaufnahme und dem Schulbesuch. Pohle Rechtsanwälte führen für Eltern Schulkapazitätsklagen. Eltern haben einen Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die gewünschte Schule, wenn das Schulgesetz eine Wahl über die Grenzen des Schulbezirkes ermöglicht und soweit es die Kapazität der Schule zulässt. Oft ist es erfolgreich, sich gegen eine ablehnende Entscheidung zur Wehr zu setzen.Anwaltliche Hilfe benötigen Eltern ebenfalls bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von schulischen Ordnungsmaßnahmen und Prüfungsentscheidungen.

Die anwaltliche Beratung richtet sich auch an öffentliche und freie Schulträger. Beratungsbedarf ergibt sich bei der Errichtung, Aufhebung oder Änderung von Schulen. Für freie Träger spielt neben der Genehmigung und Anerkennung von Schulen auch die Privatschulfinanzierung eine große Rolle.