Der Schulalltag ist aufgrund von COViD 19 zur Zeit schwierig. Die Präsenzpflicht ist – ausgenommen für die Abschlussklassen – bis auf Weiteres aufgehoben. Das Kultusministerium hat Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler beschlossen.
Das Ministerium stellt fest, dass den Schülerinnen und Schülern trotz widriger Umstände keine Nachteile entstehen sollen. Die Regelungen betreffen u.a. die Benotung, Abwahl von Fächern, Vorgaben für den Unterricht, Aussetzung von näher aufgeführten Leistungstests und die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung. Letzteres ist von großer Bedeutung, da diese Wiederholung im Gegensatz zu der im Schulgesetz geregelten Wiederholung nicht als Wiederholung wegen Nichtversetzung gilt und auf die Verweildauer an der Schule nicht angerechnet wird.
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Quellen & Links: Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 15. Januar 2021