Für viele Eltern stellt sich jetzt die Frage, auf welche weiterführende Schule soll ihr Kind nach Abschluss der Grundschule gehen. Die Vielfalt an weiterführenden Schulen ist in Leipzig groß. Neben den öffentlichen Schulen gibt es auch eine große Bandbreite an privaten Gymnasien und Oberschulen. Es seien hier als Beispiel genannt das Evangelische Schulzentrum, die BIP Kreativitätsschule, Dr. Rahn Schulen und die TÜV Rheinland Schule. Bei diesen Schulen handelt es sich um anerkannte Ersatzschulen. Die Anerkennung richtet sich nach § 8 SächsFrTrSchulG. Die Anerkennung wird erteilt, wenn die Schule die Gewähr bietet, dass sie dauernd die an entsprechenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft gestellten Anforderungen erfüllt. Diese Ersatzschulen sind dann den öffentlichen Schulen gleichgestellt. Sie wählen allerdings ihre Schüler selbst aus und schließen mit ihnen einen Privatschulvertrag.

In Folge der Globalisierung interessieren sich viele Eltern auch für internationale Schulen, die auch nach der Grundschule besucht werden können. In Sachsen gibt es zwei International Schools, nämlich in Leipzig und in Dresden. Bei diesen Schulen gibt es jedoch im Vergleich zu den öffentlichen Schulen und den anerkannten Ersatzschulen Besonderheiten, die die Eltern bereits bei der Wahl der Schule dringend beachten sollten. Dies gilt vor allem in Bezug auf die zu erlangenden Abschlüsse.

Die International Schools sind gemäß § 11 Abs. 2 SächsFrTrSchulG Ergänzungsschulen in der Sekundärstufe I oder II. Im Unterschied zu den anderen Ergänzungsschulen muss die Anerkennung der International Schools weder ausdrücklich beantragt werden, noch müssen deren Prüfungsvorschriften genehmigt werden. Der Lehrinhalt an den International Schools wird somit nicht von der in Sachsen dafür zuständigen Behörde, dem Landesamt für Schule und Bildung, kontrolliert. Zuständig für die Lerninhalte dieser Schulen ist die IBO (International Baccalaureate Organisation) mit Sitz in Genf.

Für Eltern ist zudem wichtig zu wissen, welche Abschlüsse an den International Schools erlangt werden können. Eine in etwa dem Realschulabschluss gleichstehende Prüfung ist die sogenannte IGCSE Prüfung. Diese Prüfung steht jedoch nur einem deutschen Realschulabschluss gleich, wenn in fünf Fächern die Note C erreicht wird. Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, muss der Abschluss in Sachsen ausdrücklich als Realschulabschluss anerkannt werden. Wenn diese Voraussetzungen nicht erreicht werden, hat der Schüler keinen Realabschluss erlangt.

Ein Wechsel auf eine öffentliche Schule ist nicht ohne Weiteres möglich. Die jeweiligen Lehrinhalte unterscheiden sich erheblich. Da Schüler der International Schools nach der Rechtsprechung nur als Realschüler gelten, müsste die 10. Klasse in jedem Fall wiederholt werden, um sodann auf das Gymnasium zu wechseln.

Auf den International Schools kann man die Abschlüsse IBD (International Baccalaureate Diploma) oder das IBCP (International Career Related Programm) erwerben. Nur ersterer Abschluss ist dem Abitur gleichzustellen, mit dem überall in Europa studiert werden kann. Jemand, der lediglich das Programm IBCP durchläuft, kann leider in Deutschland weder eine Fachhochschule noch die Universität besuchen. Denn durch das IBCP wird gerade keine Hochschulschul-zugangsberechtigung erworben. Es besteht lediglich die Möglichkeit, an privaten „Universities“, insbesondere in den Niederlanden und England, ein Studium zu beginnen.

Zusammenfassend ist festzustellen: Die Wahl einer Internationalen Schule will gut überlegt sein. Der Wechsel an öffentliche Schulen ist schwierig. Die Kontrolle der Lerninhalte findet durch die zuständige Behörde nicht statt. Nur das einem deutschen Abitur gleichstehende IBD ermöglicht ohne Weiteres den Zugang zu einer Hochschule in Deutschland und Europa.

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