Ab dem 01. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch von ein- bis dreijährigen Kindern auf einen Betreuungsplatz. Um sich einen Betreuungsplatz zu sichern, ist es erforderlich, seinen Betreuungsbedarf rechtzeitig sowohl bei dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe als auch bei der Wunscheinrichtung anzumelden. Das Sächsische KitaG sieht vor, dass eine Anmeldung in der Regel 6 Monate im Voraus erfolgen soll. Sollte es bei zu führenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf die Antragstellung ankommen, ist es erforderlich, das Stellen des Antrages zu beweisen.

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