Das VG Leipzig hat mit Urteil vom 28. Mai 2013 entschieden, dass ein Schmutzwasserbeitragsbescheid der Stadt Groitzsch rechtswidrig sei. Bürger der Stadt Groitzsch streiten sich mit der Stadt Groitzsch über die Erhebung von Beiträgen schon seit vielen Jahren. Die Stadt Groitzsch hatte im Jahr 2009 einen vorherigen Schmutzwasserbeitragsbescheid aufgehoben und zugleich einen neuen Schmutzwasserbescheid erlassen. Diesem Bescheid lag eine im Jahr 2004 erlassene Beitragssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Groitzsch zugrunde. Das VG Leipzig kommt zu dem Ergebnis, dass der im Jahr 2009 erlassene Bescheid verjährt sei, da bereits Ende 2008 Festsetzungsverjährung vorliege. Durch den gegen den vorherigen Schmutzwasserbeitragsbescheid eingelegten Widerspruch werde die Verjährung nicht gehemmt. Denn der im Jahr 2009 ergangene Bescheid sei im Verhältnis zu dem Bescheid aus dem Jahr 2004 etwas anderes.