„Frau Dr Pohle nimmt Stellung zu der Frage, ob beamtete Hochschullehrer zu Antilegidademonstrationen aufrufen dürfen. Ausgangspunkt dieser Fragestellung war eine Universitätsrundmail mit dem Inhalt:

„Alle Rektoratsmitglieder nehmen an den Gegendemonstrationen teil. Selbiges erwarten wir gerne von Ihnen.“

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In dem LVZ Artikel Campusleben kommt Frau Dr. Pohle zu der Auffassung, dass ein derartiger Aufruf wohl noch zulässig sei, da die Teilnahme an Demonstrationen grundrechtlich verankert ist. Die vorgeschriebene Mäßigung für beamtete Hochsschullehrer sei noch nicht überschritten.

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