Am 16. Mai 2017 ist es voraussichtlich wieder soweit. Die Bescheide über die Zuweisung zu einem Gymnasium oder zu einer Oberschule für das Schuljahr 2017/2018 werden bei den Familien der künftigen Fünftklässler eintreffen. Aufgrund der Anmeldezahlen ist schon jetzt ersichtlich, dass viele Kinder ihren Wunsch-Schulplatz nicht bekommen werden.

Eltern haben die Möglichkeit, im Wege einer Schulplatzklage zu versuchen, den begehrten Schulplatz doch noch zu erlangen. Ob die von der jeweiligen Schule getroffene Auswahlentscheidung rechtmäßig ist, muss im konkreten Fall geprüft werden. Sehr gerne beraten POHLE und KLATT Rechtsanwälte Eltern darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen.

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